Informationen
 
Das Tagespflegeverhältnis ist eine mit einem privatrechtlichen Vertrag organisierte Betreuungsform, die zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson vereinbart wird. Die Ausgestaltung des Betreuungsvertrages obliegt ausschließlich der Tagespflegeperson
und den Eltern und wird schriftlich abgeschlossen.
 
Es besteht die Möglichkeit die Kinder vom 1. Lebensjahr bis zum Schul-
eintritt zu betreuen.
Die Betreuungsplätze der Kindertagespflegestelle wurden in den Bedarfs-
plan der Stadt Borna aufgenommen und werden bis zum Schuleintritt
der Kinder gefördert.
Die Elternbeiträge entsprechen denen vergleichbarer Kindertageseinrich-
tungen und sind in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Nutzung eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtung
der Stadt Borna festgelegt.
Ist der Wohnort der Kinder außerhalb der Stadt Borna, ist die Möglichkeit einer Förderung des Betreuungsplatzes in der Heimatgemeinde
zu erfragen.
 
Das familiäre Umfeld und die geringe
Gruppenstärke von maximal 5 Kindern,
ermöglichen eine entspannte Atmosphäre und eine
individuelle Betreuung und Entfaltung der Kinder.
anmelden
 
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Vor Beginn des Betreuungsverhältnisses sollen sich Eltern, Kinder und Tagesfamilie bei mehreren Treffen kennenlernen. Dabei sollen Erziehungseinstellungen und sonstige Fragen und Vorstellungen erörtert werden. Insbesondere sollen der Tagesmutti wichtige Informationen über Kinderkrankheiten und Entwicklungsgeschichte des zu betreuenden Kindes mitgeteilt werden.
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Es besteht die Möglichkeit ihr Kind,
arbeitstäglich von 07:00 bis 16:00 Uhr
, zu betreuen.
Andere gewünschte Betreuungszeiten sind möglich, jedoch in einem individuellen Gespräch zu klären.
 
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